Elektronischer Wohnbauförderungsakt
Wenn Sie bereits um Wohnbauförderung angesucht haben, dann können Sie sich
über den Status Ihres Förderaktes informieren. Mit
Ihrer Aktenzahl und einem Code haben Sie jederzeit Einsicht in Ihren
elektronischen Wohnbauförderungsakt.
Zugriffsberechtigung beantragen
Wer bereits um Wohnbauförderung angesucht hat, kann eine Berechtigung für die Einsichtnahme in den Wohnbauförderungsakt beantragen:
- mit einem Online-Formular
- oder per Mail unter folgender Adresse post.a3-wbf@bgld.gv.at