Bürgerinnen- und Bürgerbegutachtung
Gesetzesvorlagen von grundsätzlicher Bedeutung können im Burgenland den Bürgerinnen und Bürgern zur Begutachtung vorgelegt werden. Alle Landesbürger haben dann die Möglichkeit zum jeweiligen Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden gesammelt, an den Landtag weitergeleitet und von den Landtagsabgeordneten in ihre Beratungen einbezogen.
Für die Stellungnahmen sind keine Formvorschriften vorgesehen. Sie müssen allerdings unter Angabe des Titels des Gesetzesentwurfes bis vor dem Ende der Begutachtungsfrist beim Amt der Bgld. Landesregierung bei der folgenden Adresse eingelangt sein:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Stabsabteilung Verfassung und Recht
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Stellungnahmen können auch per E-Mail : post.vr@bgld.gv.at oder Online-Formular übermittelt werden.
Die aktuellen Begutachtungsentwürfe und die Entwürfe der abgeschlossenen Begutachtungen werden Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.