Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 62/2023
Gesetz vom 21. September 2023, mit dem das Burgenländische Fischereigesetz 2022 geändert wird (XXII. Gp. IA 2035 AB 2076)
LGBl. Nr. 61/2023
Gesetz vom 21. September 2023, mit dem das Burgenländische Landesbetreuungsgesetz geändert wird (XXII. Gp. RV 2030 AB 2073)
LGBl. Nr. 60/2023
Gesetz vom 21. September 2023, mit dem das Gesetz über die interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden geändert wird (XXII. Gp. RV 2028 AB 2074)
LGBl. Nr. 59/2023
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 25. September 2023, mit der die Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOA)
LGBl. Nr. 58/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. September 2023, mit der die Kurordnung für den Kurort Bad Tatzmannsdorf geändert wird
LGBl. Nr. 57/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Juli 2023, über die Überleitung des Gemeindeverbandes Stotzing-Loretto in den „Gemeindebedienstetenverband Stotzing-Loretto“
LGBl. Nr. 56/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Juli 2023, über die Überleitung des Gemeindeverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland in den „Gemeindebedienstetenverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland“
LGBl. Nr. 55/2023
Gesetz vom 29. Juni 2023, mit dem das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher geändert wird (XXII. Gp. RV 1981 AB 2007)
LGBl. Nr. 54/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Juli 2023 über die Auflösung des Landesverbandes „Burgenland Tourismus“
LGBl. Nr. 53/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Juli 2023, mit der die Aufwertungsfaktoren, die Höchstbeitragsgrundlage und die Geringfügigkeitsgrenze in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten für das Jahr 2023 festgesetzt werden