Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 22/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. April 2021, mit der die Burgenländische Bauverordnung 2008 geändert wird [CELEX Nr.
32013L0059 32018L0844 ]
LGBl. Nr. 21/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. April 2021, mit der der Rettungsbeitrag für das Jahr 2021 festgesetzt wird (Burgenländische Rettungsbeitragsverordnung 2021)
LGBl. Nr. 20/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. April 2021 über die Anordnung einer Volksbefragung im Bezirk Güssing
LGBl. Nr. 19/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. März 2021 über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage (Ergänzungszulagenverordnung 2021)
LGBl. Nr. 18/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. März 2021, mit der der Anpassungsfaktor in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten für das Jahr 2021 festgesetzt wird
LGBl. Nr. 17/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. März 2021, mit der die Aufwertungsfaktoren, die Höchstbeitragsgrundlage und die Geringfügigkeitsgrenze in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten für das Jahr 2021 festgesetzt werden
LGBl. Nr. 16/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2021 über die in die jeweiligen Tourismusverbände zu entsendenden Delegierten
LGBl. Nr. 15/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2021 über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Südburgenland
LGBl. Nr. 14/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2021 über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Mittelburgenland-Rosalia
LGBl. Nr. 13/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2021 über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Nordburgenland