Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

    LGBl. Nr. 48/2024
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Juli 2024, mit der die Burgenländische Wildstandregulierungsverordnung geändert wird 
    LGBl. Nr. 47/2024
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Juli 2024, mit der die Burgenländische Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung geändert wird 
    LGBl. Nr. 46/2024
    Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 16. Juli 2024, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung geändert wird 
    LGBl. Nr. 45/2024
    Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 9. Juli 2024, mit der eine Geschäftsordnung für die Bezirkshauptmannschaften im Burgenland erlassen wird (Bgld. BH-GeO) 
    LGBl. Nr. 44/2024
    Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Juni 2024 über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für amtliche Kontrollen und Probenahmen (Geflügelhygienegebührenverordnung 2024) 
    LGBl. Nr. 43/2024
    Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 4. Juli 2024 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungs­maßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 
    LGBl. Nr. 42/2024
    Gesetz vom 27. Juni 2024, mit dem das Burgenländische Baugesetz 1997 geändert wird (XXII. Gp. IA 2518 AB 2541) 
    LGBl. Nr. 41/2024
    Gesetz vom 27. Juni 2024 über die Förderung politischer Parteien im Land Burgenland (Burgenländisches Parteien-Förderungsgesetz 2024 - Bgld. PaFöG 2024) (XXII. Gp. RV 2502 AB 2535) 
    LGBl. Nr. 40/2024
    Gesetz vom 27. Juni 2024 über den Schutz von Ackerbaukulturen vor Krähenvögeln (Burgenländisches Krähenvögelgesetz 2024 - Bgld. KVöG 2024) (XXII. Gp. RV 2513 AB 2539) [CELEX Nr.   32009L0147  ]
    LGBl. Nr. 39/2024
    Gesetz vom 27. Juni 2024, mit dem das Burgenländische Weinbaugesetz 2019 geändert wird (XXII. Gp. RV 2508 AB 2537)