Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

LGBl. Nr. 72/2001
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2001, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Oktober 1995, mit der eine Kurordnung für den Kurort Bad Sauerbrunn erlassen wird, geändert wird 
LGBl. Nr. 71/2001
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2001, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Oktober 2000, mit der der Rettungsbeitrag festgesetzt wird, geändert wird 
LGBl. Nr. 70/2001
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2001, mit der die Richtsätze, die Bekleidungsbeihilfe, der Heizkostenzuschuss, die Wohnkosten und die Höhe des Taschengeldes nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden 
LGBl. Nr. 69/2001
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2001, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, LGBl. Nr. 12/2000, mit der nähere Regelungen über Leiden und Gebrechen, die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden, geändert wird 
LGBl. Nr. 68/2001
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2001, mit der die Verordnung, mit der Gemeindeverbände (Sanitätskreise) zur gemeinsamen Anstellung von Kreisärzten gebildet werden, geändert wird 
LGBl. Nr. 67/2001
Gesetz vom 4. Oktober 2001 über das Besoldungsrecht der Landesbeamten (Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001 - LBBG 2001) (XVIII. Gp. RV 144 AB 169) 
LGBl. Nr. 66/2001
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 18. Dezember 2001 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Pöttelsdorf-Zemendorf-Stöttera 
LGBl. Nr. 65/2001
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. Dezember 2001 über die Anpassung der Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. November 1995 betreffend die Höchsttarife für das Bestattergewerbe an die Einführung des Euro 
LGBl. Nr. 64/2001
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. Dezember 2001, über die Anpassung der Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. August 1999 betreffend die Regelung der Strompreise für Lieferungen elektrischer Energie an Elektrizitätsversorgungsunternehmen an die Einführung des Euro 
LGBl. Nr. 63/2001
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 10. Dezember 2001 über die Anpassung der Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 22. Oktober 1997 betreffend die Neufestsetzung der Höchsttarife für das Rauchfangkehrergewerbe