Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

LGBl. Nr. 115/2002
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2002, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 1988 neu festgesetzt wird 
LGBl. Nr. 114/2002
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2002, mit der der Grundbetrag der Kammerumlage für das Jahr 2003 festgesetzt wird 
LGBl. Nr. 113/2002
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Dezember 2002, mit der die Anzahl der Mitglieder des Landes-Seniorenbeirats festgesetzt wird 
LGBl. Nr. 112/2002
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. November 2002, mit der die Verordnung betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) geändert wird 
LGBl. Nr. 111/2002
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Dezember 2002 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer 
LGBl. Nr. 110/2002
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. November 2002 betreffend die Berichtigung eines Druckfehlers im Landesgesetzblatt 
LGBl. Nr. 109/2002
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. November 2002 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages 
LGBl. Nr. 108/2002
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 7. November 2002, mit der die Rebenverkehrs-Übertragungsverordnung geändert wird 
LGBl. Nr. 107/2002
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Oktober 2002, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden (Bgld. Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Bgld. AStV in der Land- und Forstwirtschaft) 
LGBl. Nr. 106/2002
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Oktober 2002, mit der die Eisenbahnzufahrtsstraße in Stoob aufgelassen wird