Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

LGBl. Nr. 66/2004
Gesetz vom 2. Dezember 2004, mit dem das Burgenländische Krankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz 2001 geändert wird (XVIII. Gp. RV 934 AB 939) 
LGBl. Nr. 65/2004
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 6. Dezember 2004 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages 
LGBl. Nr. 64/2004
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Dezember 2004 über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Gattendorf/Neudorf“ 
LGBl. Nr. 63/2004
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 27. Oktober betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art.15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und ander aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG) (XXI. Gp. RV 698 AB 736) 
LGBl. Nr. 62/2004
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. November 2004, mit welcher der 7. Jänner 2005 für die öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt wird 
LGBl. Nr. 61/2004
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 25. Oktober 2004, mit der die Geschäftseinteilung für das Amt der Burgenländischen Landesregierung geändert wird 
LGBl. Nr. 60/2004
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 12. Oktober 2004 betreffend die Aufhebung eines Teiles der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Pinkafeld vom 1. Juli 2004, mit der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Pinkafeld verfügt werden 
LGBl. Nr. 59/2004
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. Oktober 2004, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird 
LGBl. Nr. 58/2004
Gesetz vom 7. Juli 2004, mit dem das Burgenländische Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz geändert wird (XVIII. Gp. RV 822 AB 827) 
LGBl. Nr. 57/2004
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. September 2004 über den Schutz der Bediensteten bei der Bildschirmarbeit (L-BS-V)