Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

LGBl. Nr. 80/2017
Gesetz vom 7. Dezember 2017 über die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrages (Burgenländisches Wohnbauförderungsbeitragstarifgesetz - Bgld. WbfbtG) (XXI. Gp. RV 1104 AB 1127) 
LGBl. Nr. 79/2017
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Dezember 2017 über die Neufestsetzung der Tourismusabgaben 
LGBl. Nr. 78/2017
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. Dezember 2017, mit der die Verordnung, mit der Einkaufsorte festgelegt werden, geändert wird 
LGBl. Nr. 77/2017
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 2017, mit der die Referatseinteilung geändert wird 
LGBl. Nr. 76/2017
Verordnung vom 13. Dezember 2017, mit der Bestimmungen über die Organisation sowie Lehrpläne für die Landwirtschaftlichen Fachschulen erlassen werden (Landwirtschaftliche Fachschul-Lehrpläneverordnung 2017) 
LGBl. Nr. 75/2017
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15. Dezember 2017, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Mittelburgenland / Oberpullendorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird 
LGBl. Nr. 74/2017
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15. Dezember 2017, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird 
LGBl. Nr. 73/2017
Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 15. Dezember 2017 über die Bildung des Standesamtsverbandes Eisenstadt und Umgebung und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband 
LGBl. Nr. 72/2017
Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 15. Dezember 2017 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Steinbrunn - Zillingtal 
LGBl. Nr. 71/2017
Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 15. Dezember 2017 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Leithaprodersdorf