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Kreiswahlvorschläge

Wahlberechtigte Passives Wahlrecht
Wahlberechtigte Wahlkreise und Mandate
Wahlberechtigte Kreiswahlvorschläge
Wahlberechtigte Liste der Kandidatinnen und Kandidaten
Wahlberechtigte Vorzugsstimmen
Wahlberechtigte Wahlpunkteberechnung und Vorzugsstimmenmandate

1. Passives Wahlrecht

Zum Burgenländischen Landtag wählbar sind alle aktiv wahlberechtigten Männer und Frauen, die am Wahltag (also am 31. Mai 2015) das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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2. Wahlkreise und Mandate

Der Burgenländische Landtag besteht aus 36 Mitgliedern. Die Aufteilung dieser Mandate auf die einzelnen Wahlkreise erfolgte durch die Kundmachung des Landeshauptmannes vom 19. November 2013, LGBl. Nr. 70/2013.   

Das Land Burgenland wird für Zwecke der Wahl in 7 Wahlkreise eingeteilt. Hierbei bildet jeder politische Bezirk einen Wahlkreis; die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust sowie der politische Bezirk Eisenstadt-Umgebung sind in einem Wahlkreis, dem Wahlkreis 2, zusammengefasst.   

Wahlkreis

Gebiet

Mandate

Wahlkreis 1

politischer Bezirk Neusiedl am See

7 Mandate

Wahlkreis 2

Freistädte Eisenstadt und Rust sowie politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung

7 Mandate

Wahlkreis 3

politischer Bezirk Mattersburg

5 Mandate

Wahlkreis 4

politischer Bezirk Oberpullendorf

5 Mandate

Wahlkreis 5

politischer Bezirk Oberwart

7 Mandate

Wahlkreis 6

politischer Bezirk Güssing

3 Mandate

Wahlkreis 7

politischer Bezirk Jennersdorf

2 Mandate

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3. Kreiswahlvorschläge

Eine wahlwerbende Partei hat ihren Wahlvorschlag für das erste Ermittlungsverfahren (Kreiswahlvorschlag) spätestens am 37. Tag vor der Wahl (also am 24. April 2015) bis 13.00 Uhr der jeweiligen Kreiswahlbehörde vorzulegen.

Der Kreiswahlvorschlag muss von wenigstens einem Mitglied des Landtages unterschrieben oder von fünfmal soviel Personen als im Wahlkreis Mandate zu vergeben sind, unterstützt sein. Die Personen, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen am Stichtag in einer Gemeinde des Wahlkreises als wahlberechtigt in der Landes-Wählerevidenz eingetragen sein.   

Der Kreiswahlvorschlag hat zu enthalten:  

a) die unterscheidende Parteibezeichnung in Worten und eine allfällige Kurzbezeichnung, bestehend aus nicht mehr als fünf Buchstaben, die ein Wort ergeben können;

b) die Parteiliste, das ist ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Bewerberinnen/Bewerbern wie im Wahlkreis Abgeordnete zu wählen sind, in der beantragten, mit arabischen Ziffern bezeichneten Reihenfolge unter Angabe des Familien- oder Nachnamens und Vornamens, Geburtsjahres, Berufes und der Adresse jedes Bewerbers;

c) die Bezeichnung der zustellungsbevollmächtigten Vertreterin/des zustellungsbevollmächtigten Vertreters (Familien- oder Nachnamen und Vorname, Beruf, Adresse).   

In den Wahlvorschlag darf eine Bewerberin/ein Bewerber nur aufgenommen werden, wenn sie/er hierzu ihre/seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. Eine Wahlwerberin/ein Wahlwerber darf burgenlandweit nur auf einem Kreiswahlvorschlag aufscheinen.   

Eine Wahlwerberin/ein Wahlwerber kann auf ihre/seine Bewerbung verzichten. In diesem Fall kann die Partei einen Ergänzungsvorschlag einbringen, indem die Partei ihre Parteiliste durch Nennung einer anderen Bewerberin/eines anderen Bewerbers ergänzt. Dieser Ergänzungsvorschlag muss spätestens am 30. Tag vor der Wahl (also am 04. Mai 2015), bis 13.00 Uhr bei der Kreiswahlbehörde einlangen. In gleicher Weise kann die Partei einen Ergänzungsvorschlag einbringen, wenn eine Bewerberin/ein Bewerber stirbt, die Wählbarkeit verliert, wegen Mangels der Wählbarkeit oder der schriftlichen Erklärung gestrichen wird.   

Die Kreiswahlvorschläge sind am 4. Mai 2015 von der Kreiswahlbehörde abzuschließen.  

Die Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge durch Anschlag an der Amtstafel der Kreiswahlbehörde hat in diesem Fall jedenfalls spätestens am 4. Mai 2015 zu erfolgen. Weiters sind die Kreiswahlvorschläge unverzüglich zumindest an den Amtstafeln der Bezirkswahlbehörden und an den Amtstafeln der Gemeinden anzuschlagen.

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4. Liste der Kandidatinnen und Kandidaten

Wahlkreis 1 (Bezirk Neusiedl am See)
Wahlkreis 2 (Bezirk Eisenstadt Umgebung, Eisenstadt und Rust)
Wahlkreis 3 (Bezirk Mattersburg)
Wahlkreis 4 (Bezirk Oberpullendorf)
Wahlkreis 5 (Bezirk Oberwart)
Wahlkreis 6 (Bezirk Güssing)
Wahlkreis 7 (Bezirk Jennersdorf)

5. Vorzugsstimmenprotokoll, Land und Wahlkreis

Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) SPÖ
Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) ÖVP
Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) FPÖ
Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) Grüne
Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) LBL
Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) NEOS
Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) CPÖ

6. Wahlpunkteberechnung und Vorzugsstimmenmandate im Wahlkreis

Wahlkreis 1 (Bezirk Neusiedl am See)
Wahlkreis 2 (Bezirk Eisenstadt Umgebung, Eisenstadt und Rust)
Wahlkreis 3 (Bezirk Mattersburg)
Wahlkreis 4 (Bezirk Oberpullendorf)
Wahlkreis 5 (Bezirk Oberwart)
Wahlkreis 6 (Bezirk Güssing)
Wahlkreis 7 (Bezirk Jennersdorf)

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