Auflösung des Landtages, Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag
Anzuwendende Rechtsvorschriften
Wahlkreise und Mandate
1. Auflösung des Landtages, Wahlausschreibung,
Wahltag und Stichtag
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2019 die Verordnung über die Ausschreibung der Wahl zum Burgenländischen Landtag beschlossen. Sie wurde im LGBl. Nr. 78/2019 vom 05.11.2019 kundgemacht.
Wahltag: 26. Jänner 2020
Stichtag: 5. November 2019
Auf die Wahl des Burgenländischen Landtages am 26. Jänner 2020 sind die
Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995
LGBl. Nr. 4/1996 i.d.F.
und das
Burgenländische Wählerevidenz-Gesetz
LGBl. Nr. 5/1996 i.d.F.
anzuwenden.
3. Wahlkreise und Mandate
Der Burgenländische Landtag besteht aus 36 Mitgliedern. Die Aufteilung dieser Mandate auf die einzelnen Wahlkreise erfolgte durch die Kundmachung des Landeshauptmannes vom 19. November 2013, LGBl. Nr. 70/2013.
Das Land Burgenland wird für Zwecke der Wahl in 7 Wahlkreise eingeteilt. Hierbei bildet jeder politische Bezirk einen Wahlkreis; die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust sowie der politische Bezirk Eisenstadt-Umgebung sind in einem Wahlkreis, dem Wahlkreis 2, zusammengefasst.
Wahlkreis 1
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politischer Bezirk Neusiedl am See
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7 Mandate
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Wahlkreis 2
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Freistädte Eisenstadt und Rust sowie politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung
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7 Mandate
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Wahlkreis 3
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politischer Bezirk Mattersburg
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5 Mandate
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Wahlkreis 4
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politischer Bezirk Oberpullendorf
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5 Mandate
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Wahlkreis 5
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politischer Bezirk Oberwart
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7 Mandate
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Wahlkreis 6
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politischer Bezirk Güssing
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3 Mandate
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Wahlkreis 7
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politischer Bezirk Jennersdorf
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2 Mandate
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