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Kreiswahlvorschläge

Wahlberechtigte Passives Wahlrecht
Wahlberechtigte Wahlkreise und Mandate
Wahlberechtigte Kreiswahlvorschläge
Wahlberechtigte Liste der Kandidatinnen und Kandidaten
Wahlberechtigte Vorzugsstimmen
Wahlberechtigte Wahlpunkteberechnung und Vorzugsstimmenmandate

1. Passives Wahlrecht

Zum Burgenländischen Landtag wählbar sind alle aktiv wahlberechtigten Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, die am Wahltag (also am 26. Jänner 2020) das 18. Lebensjahr vollendet haben, von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind und in einer burgenländischen Gemeinde ihren Wohnsitz haben.

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2. Wahlkreise und Mandate

Der Burgenländische Landtag besteht aus 36 Mitgliedern. Die Aufteilung dieser Mandate auf die einzelnen Wahlkreise erfolgte durch die Kundmachung des Landeshauptmannes vom 19. November 2013, LGBl. Nr. 70/2013.   

Das Land Burgenland wird für Zwecke der Wahl in 7 Wahlkreise eingeteilt. Hierbei bildet jeder politische Bezirk einen Wahlkreis; die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust sowie der politische Bezirk Eisenstadt-Umgebung sind in einem Wahlkreis, dem Wahlkreis 2, zusammengefasst.   

Wahlkreis

Gebiet

Mandate

Wahlkreis 1

politischer Bezirk Neusiedl am See

7 Mandate

Wahlkreis 2

Freistädte Eisenstadt und Rust sowie politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung

7 Mandate

Wahlkreis 3

politischer Bezirk Mattersburg

5 Mandate

Wahlkreis 4

politischer Bezirk Oberpullendorf

5 Mandate

Wahlkreis 5

politischer Bezirk Oberwart

7 Mandate

Wahlkreis 6

politischer Bezirk Güssing

3 Mandate

Wahlkreis 7

politischer Bezirk Jennersdorf

2 Mandate

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3. Kreiswahlvorschläge

Eine wahlwerbende Partei hat ihren Wahlvorschlag für das erste Ermittlungsverfahren (Kreiswahlvorschlag) spätestens am 37. Tag vor der Wahl (also am 20. Dezember 2019) bis 13:00 Uhr der jeweiligen Kreiswahlbehörde vorzulegen.

Der Kreiswahlvorschlag muss von wenigstens einem Mitglied des Landtages unterschrieben oder von fünfmal so viel Personen als im Wahlkreis Mandate zu vergeben sind unterstützt sein. Die Personen, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen am Stichtag in einer Gemeinde des Wahlkreises in der Landes-Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt sein.   

Der Kreiswahlvorschlag hat zu enthalten:  

a) die unterscheidende Parteibezeichnung in Worten und eine allfällige Kurzbezeichnung, bestehend aus nicht mehr als fünf Buchstaben, die ein Wort ergeben können;

b) die Wahlkreisliste, das ist ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Bewerber(innen) wie im Wahlkreis Abgeordnete zu wählen sind, in der beantragten, mit arabischen Ziffern bezeichneten Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens und Vornamens, Geburtsjahres, Berufes und der Adresse jedes Bewerbers und jeder Bewerberin;

c) die Bezeichnung des (der) zustellungsbevollmächtigten Vertreters (Vertreterin) (Familienname und Vorname, Beruf, Adresse)  

In den Wahlvorschlag darf ein(e) Bewerber(in) nur aufgenommen werden, wenn er (sie) hierzu seine (ihre) Zustimmung schriftlich erklärt hat. Ein(e) Wahlwerber(in) darf burgenlandweit nur auf einem Kreiswahlvorschlag aufscheinen.   

Ein(e) Wahlwerber(in) kann auf seine (ihre) Bewerbung verzichten. In diesem Fall kann die Partei einen Ergänzungsvorschlag einbringen, in dem die Partei ihre Wahlkreisliste durch Nennung eines (einer) anderen Bewerbers (Bewerberin) ergänzt. Dieser Ergänzungsvorschlag muss spätestens am 30. Tag vor der Wahl (also am 27. Dezember 2019) bis 13:00 Uhr bei der Kreiswahlbehörde einlangen. In gleicher Weise kann die Partei einen Ergänzungsvorschlag einbringen, wenn ein(e) Bewerber(in) stirbt, die Wählbarkeit verliert, wegen Mangels der Wählbarkeit oder seiner (ihrer) schriftlichen Erklärung gestrichen wird.  

Die Kreiswahlvorschläge sind am 30. Dezember 2019 von der Kreiswahlbehörde abzuschließen.  

Die Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge durch Anschlag an der Amtstafel der Kreiswahlbehörde hat in diesem Fall jedenfalls spätestens am 30. Dezember 2019 zu erfolgen. Weiters sind die Kreiswahlvorschläge unverzüglich zumindest an den Amtstafeln der Bezirkswahlbehörden und an den Amtstafeln der Gemeinden im Wahlkreis anzuschlagen.

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4. Liste der Kandidatinnen und Kandidaten

Wahlkreis 1 (Bezirk Neusiedl am See)
Wahlkreis 2 (Bezirk Eisenstadt Umgebung, Eisenstadt und Rust)
Wahlkreis 3 (Bezirk Mattersburg)
Wahlkreis 4 (Bezirk Oberpullendorf)
Wahlkreis 5 (Bezirk Oberwart)
Wahlkreis 6 (Bezirk Güssing)
Wahlkreis 7 (Bezirk Jennersdorf)

5. Vorzugsstimmenprotokoll, Land und Wahlkreis

Nach der Verlautbarung durch die Wahlbehörde werden das Vorzugsstimmenprotokoll hier veröffentlicht.

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