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Landeswahlvorschläge

Wahlberechtigte Passives Wahlrecht
Wahlberechtigte Landeswahlvorschläge
Wahlberechtigte Liste der Kandidatinnen und Kandidaten
Wahlberechtigte Vorzugsstimmen

1. Passives Wahlrecht

Zum Burgenländischen Landtag wählbar sind alle aktiv wahlberechtigten Männer und Frauen, die am Wahltag (also am 31. Mai 2015) das 18. Lebensjahr vollendet haben.  

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2. Landeswahlvorschläge

Eine wahlwerbende Partei hat ihren Wahlvorschlag für das zweite Ermittlungsverfahren (Landeswahlvorschlag) spätestens am 32. Tag vor der Wahl (also am 29. April 2015) bis 16.00 Uhr der Landeswahlbehörde vorzulegen.  

Der Landeswahlvorschlag muss von wenigstens einer Person unterschrieben sein, die in einem Kreiswahlvorschlag eines Wahlkreises als zustellungsbevollmächtigte Vertreterin/zustellungsbevollmächtigter Vertreter einer Partei derselben Parteibezeichnung aufgenommen ist.  

In den Landeswahlvorschlag können auch Personen aufgenommen werden, die als BewerberInnen dieser Partei in einem Kreiswahlvorschlag angeführt sind.

Der Landeswahlvorschlag hat zu enthalten:  

a) die unterscheidende Parteibezeichnung in Worten und eine allfällige Kurzbezeichnung, bestehend aus nicht mehr als fünf Buchstaben, die ein Wort ergeben können;   

b) die Parteiliste, das ist ein Verzeichnis der BewerberInnen für die Zuweisung von Mandaten im zweiten Ermittlungsverfahren. In der Parteiliste sind die BewerberInnen in der beantragten, mit arabischen Ziffern bezeichneten Reihenfolge unter Angabe des Familien- oder Nachnamens und Vornamens, Geburtsjahres, Berufes und der Adresse jeder Bewerberin/jedes Bewerbers zu verzeichnen. Bei jeder Bewerberin/jedem Bewerber ist auch anzugeben, in welchem Wahlkreis sie/er als Bewerber eines Kreiswahlvorschlages aufscheint;   

c) die Bezeichnung der zustellungsbevollmächtigten Vertreterin/des zustellungsbevollmächtigten Vertreters (Familien- oder Nachnamen und Vorname, Beruf, Adresse). .  

In den Wahlvorschlag darf eine Bewerberin/ein Bewerber nur aufgenommen werden, wenn sie/er hierzu ihre/seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. Die Erklärung kann entfallen, wenn die Bewerberin/der Bewerber bereits in einem Kreiswahlvorschlag aufscheint.

Der Landeswahlvorschlag darf maximal 36 KandidatInnen enthalten.

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3. Liste der Kandidatinnen und Kandidaten

Landeswahlvorschläge

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4. Vorzugsstimmen, Wahlkreis und Land

Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) SPÖ
Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) ÖVP
Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) FPÖ
Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) Grüne
Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) LBL
Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) NEOS
Vorzugsstimmenprotokolle (Land und Wahlkreis) CPÖ

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