Landtagswahl 2010
Mandatsberechnung

1. Ermittlungsverfahren
  Wahlzahl
  Wahlkreis 1 - Neusiedl
  Wahlkreis 2 - Eisenstadt
  Wahlkreis 3 - Mattersburg
  Wahlkreis 4 - Oberpullendorf
  Wahlkreis 5 - Oberwart
  Wahlkreis 6 - Güssing
  Wahlkreis 7 - Jennersdorf
  Gesamtergebnis 1. Ermittlungsverfahren

2. Ermittlungsverfahren
  2. Ermittlungsverfahren nach d'Hondt

Gesamtergebnis
  Land Burgenland

Regierungssitze
  Zuteilung der Regierungssitze


Mandatsberechnung 1. Ermittlungsverfahren   § 76. Jede Partei erhält soviele Mandate,
wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme
im Wahlkreis enthalten ist.

Wahlzahl: 5,249   § 75. Für die Ermittlung der Wahlzahl sind die Parteisummen der Parteien, die im gesamten Landesgebiet mindestens 4% der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben, heranzuziehen.

Die Wahlzahl wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Landesgebiet für die Parteien abgegebenen gültigen Stimmen durch die Zahl 36 geteilt wird. Die so gewonnene und in jedem Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl.

Wahlkreis 1 - Neusiedl


SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LBL
Mandate
3
2
0
0
0
Stimmen
18.422
11.441
3.167
1.338
888
Rest
2.675
943
3.167
1.338
888

Wahlkreis 2 - Eisenstadt


SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LBL
Mandate
3
2
0
0
0
Stimmen
16.037
12.040
2.957
2.063
1.670
Rest
290
1.542
2.957
2.063
1.670

Wahlkreis 3 - Mattersburg


SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LBL
Mandate
2
1
0
0
0
Stimmen
12.383
6.924
2.604
1.014
1.487
Rest
1.885
1.675
2.604
1.014
1.487

Wahlkreis 4 - Oberpullendorf


SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LBL
Mandate
2
1
0
0
0
Stimmen
13.866
10.077
1.614
939
2.078
Rest
3.368
4.828
1.614
939
2.078

Wahlkreis 5 - Oberwart


SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LBL
Mandate
3
2
0
0
0
Stimmen
17.258
12.118
4.054
1.331
830
Rest
1.511
1.620
4.054
1.331
830

Wahlkreis 6 - Güssing


SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LBL
Mandate
1
1
0
0
0
Stimmen
8.423
8.278
1.342
570
306
Rest
3.174
3.029
1.342
570
306

Wahlkreis 7 - Jennersdorf


SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LBL
Mandate
0
0
0
0
0
Stimmen
4.796
4.533
1.232
580
300
Rest
4.796
4.533
1.232
580
300


Gesamtergebnis 1. Ermittlungsverfahren


SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LBL
Mandate
14
9
0
0
0
 Rest
17.699
18.170
16.970
7.835
7.559


2. Ermittlungsverfahren - dHondt   Ermittlung und Zuteilung der Restmandate

§ 80. Im zweiten Ermittlungsverfahren nehmen Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem der Wahlkreise ein Mandat oder im gesamten Landesgebiet mindestens 4 vH der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben und einen Landeswahlvorschlag (§ 81) eingebracht haben.

§82. (1) Die Landeswahlbehörde stellt zunächst auf Grund der ihr von den Kreiswahlbehörden gemäß §79 Abs. 2 übermittelten Wahlakten die Anzahl der im zweiten Ermittlungsverfahren zu vergebenden Restmandate und die Summe der bei jeder gemäß §80 in Betracht kommenden Partei verbliebenen Reststimmen fest.
2) Auf diese Parteien werden die im zweiten Ermittlungsverfahren zu vergebenden Restmandate mittels der Wahlzahl, die nach den Bestimmungen der Abs. 3 und 4 zu berechnen ist, verteilt.
(3) Die Summen der Reststimmen werden, nach ihrer Größe geordnet, nebeneinander geschrieben; unter jede Summe wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, das Viertel und nach Bedarf die weiterfolgenden Teilzahlen.
(4) Als Wahlzahl gilt bei bloß einem zu vergebenden Restmandat die größte, bei zwei zu vergebenden Restmandaten die zweitgrößte, bei drei Restmandaten die drittgrößte, bei vier die viertgrößte usw. Zahl der so angeschriebenen Zahlen.
(5) Jede Partei erhält soviele Restmandate, wie die Wahlzahl in ihrer Reststimmensumme enthalten ist. Wenn nach dieser Berechnung zwei Parteien auf ein Restmandat den gleichen Anspruch haben, entscheidet das Los.

Mandatsverteilung für 13 Restmandate
SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LBL
4
4
3
1
1

Wahlzahl: 4.424,75

d´Hondt´sche Zahlenreihen:
17699,0000
8849,5000
5899,6667
4424,7500
3539,8000
2
5
10
13
18170,0000
9085,0000
6056,6667
4542,5000
3634,0000
1
4
9
12
16970,0000
8485,0000
5656,6667
4242,5000
3
6
11
7835,0000
3917,5000
7
7559,0000
3779,5000
8


Mandatsverteilung Land Burgenland

 
SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LBL
Mandate
18
13
3
1
1
 


Aufteilung Regierungssitze   Landes-Verfassungsgesetz - Artikel 53
1. Die Zahlen der Mandate der einzelnen Parteien im Landtag sind, nach ihrer Größe geordnet, nebeneinander zu schreiben; unter jede dieser Zahlen ist die Hälfte zu schreiben, darunter das Drittel, das Viertel usw. Alle so angeschriebenen Zahlen sind nach ihrer Größe geordnet und beginnend mit der größten Zahl, mit Leitzahlen (1, 2, 3 usw.) bis zu jener Zahl zu numerieren, die der Anzahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die auf diese Weise mit der letzten Leitzahl bezeichnete Zahl ist die Wahlzahl. Jede Partei erhält soviele Mandate, wie die Wahlzahl in der Zahl ihrer Mandate im Landtag enthalten ist.
2. Haben danach zwei oder mehrere Parteien den gleichen Anspruch auf ein oder mehrere Mandate, ist unter Zugrundelegung der Parteilandessummen sinngemäß wie unter Ziffer 1 vorzugehen. Ist auch hiedurch eine Zuteilung von Mandaten nicht möglich, entscheidet das Los.

Aufteilung der 7 Regierungssitze
SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LBL
4
3

Wahlzahl: 4,33

d´Hondt´sche Zahlenreihen:
18,0000
9,0000
6,0000
4,5000
3,6000
3,0000
1
3
5
6
13,0000
6,5000
4,3333
3,2500
2,6000
2
4
7
3,0000