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Rechtsgrundlagen


Wahlberechtigte Auflösung des Landtages, Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag
Wahlberechtigte Anzuwendende Rechtsvorschriften
Wahlberechtigte Wahlkreise und Mandate

1. Auflösung des Landtages, Wahlausschreibung, Wahltag und Stichtag

Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2019 die Verordnung über die Ausschreibung der Wahl zum Burgenländischen Landtag beschlossen. Sie wurde im LGBl. Nr. 78/2019 vom 05.11.2019 kundgemacht.

Wahltag: 26. Jänner 2020

Stichtag: 5. November 2019

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2. Anzuwendende Rechtsvorschriften

Auf die Wahl des Burgenländischen Landtages am 26. Jänner 2020 sind die

 Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995
LGBl. Nr. 4/1996 i.d.F.

und das

 Burgenländische Wählerevidenz-Gesetz 
LGBl. Nr. 5/1996 i.d.F.

anzuwenden.

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3. Wahlkreise und Mandate

Der Burgenländische Landtag besteht aus 36 Mitgliedern. Die Aufteilung dieser Mandate auf die einzelnen Wahlkreise erfolgte durch die Kundmachung des Landeshauptmannes vom 19. November 2013, LGBl. Nr. 70/2013.

Das Land Burgenland wird für Zwecke der Wahl in 7 Wahlkreise eingeteilt. Hierbei bildet jeder politische Bezirk einen Wahlkreis; die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust sowie der politische Bezirk Eisenstadt-Umgebung sind in einem Wahlkreis, dem Wahlkreis 2, zusammengefasst.  

Wahlkreis

Gebiet

Mandate

Wahlkreis 1

politischer Bezirk Neusiedl am See

7 Mandate

Wahlkreis 2

Freistädte Eisenstadt und Rust sowie politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung

7 Mandate

Wahlkreis 3

politischer Bezirk Mattersburg

5 Mandate

Wahlkreis 4

politischer Bezirk Oberpullendorf

5 Mandate

Wahlkreis 5

politischer Bezirk Oberwart

7 Mandate

Wahlkreis 6

politischer Bezirk Güssing

3 Mandate

Wahlkreis 7

politischer Bezirk Jennersdorf

2 Mandate

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