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Rechtsgrundlagen

1. Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag

Die Burgenländische Landesregierung hat die Verordnung über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2017) beschlossen. Sie wurde am 4. Juli 2017 im Landesgesetzblatt kundgemacht (Tag der Wahlausschreibung).

Danach ist der Wahltag der 1. Oktober 2017 und der Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters der 29. Oktober 2017. Als Stichtag wurde der 4. Juli 2017 festgelegt.

2. Anzuwendende Rechtsvorschriften

Auf die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen sind die

  Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992
LGBl.Nr. 54/1992 in der jeweils geltenden Fassung und das

  Burgenländische Wählerevidenz-Gesetz
LGBl.Nr. 5/1996 in der jeweils geltenden Fassung

anzuwenden.

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