Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl

Rechtsgrundlagen

1. Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag

Die Burgenländische Landesregierung hat die Verordnung über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022) beschlossen. Sie wurde am 5. Juli 2022 im Landesgesetzblatt kundgemacht (Tag der Wahlausschreibung).

Demnach ist der Wahltag der 2. Oktober 2022 und der Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters der 23. Oktober 2022. Als Stichtag wurde der 5. Juli 2022 festgelegt.

2. Anzuwendende Rechtsvorschriften

Auf die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen sind die

  Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992 

LGBl.Nr. 54/1992 in der jeweils geltenden Fassung und das

  Burgenländische Wählerevidenz-Gesetz 

LGBl.Nr. 5/1996 in der jeweils geltenden Fassung

anzuwenden.