Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl
Rechtsgrundlagen
1. Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag
Die Burgenländische Landesregierung hat die Verordnung über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022) beschlossen. Sie wurde am 5. Juli 2022 im Landesgesetzblatt kundgemacht (Tag der Wahlausschreibung).
Demnach ist der Wahltag der 2. Oktober 2022 und der Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters der 23. Oktober 2022. Als Stichtag wurde der 5. Juli 2022 festgelegt.
2. Anzuwendende Rechtsvorschriften
Auf die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen sind die
Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992LGBl.Nr. 54/1992 in der jeweils geltenden Fassung und das
Burgenländische Wählerevidenz-GesetzLGBl.Nr. 5/1996 in der jeweils geltenden Fassung
anzuwenden.