Formulare sortiert von A bis Z

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 Fahrlehrer- und Fahrschullehrerberechtigungen
Ansuchen um Zulassung zur Fahr(schul)lehrerprüfung
 Fahrtkostenzuschuss
Beihilfe für Arbeitnehmer/innen. Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingelangt sein.
 Fahrtkostenzuschuss
Beihilfe für Arbeitnehmer/innen. Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingelangt sein.
 Familienauto
Förderung für ein Familienauto für einkommenschwächere Familien mit Kindern
 Familienauto
Förderung für ein Familienauto für einkommenschwächere Familien mit Kindern
 Ferialpraktikum
Ferialpraktikum beim Amt der Bgld. Landesregierung
 Flurbereinigungsübereinkommen bei Kauf
Errichtung eines Flurbereinigungsübereinkommens gemäß § 45 des Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl.Nr. 40/1970
 Flurbereinigungsübereinkommen bei Tausch
Errichtung eines Flurbereinigungsübereinkommens gemäß § 45 des Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl.Nr. 40/1970
 Förderaktion für Motorradtrainingseinheiten
Förderung von Warm-up-Trainingseinheiten und Fahrsicherheitstrainings
 Förderaktion für Motorradtrainingseinheiten
Förderung von Warm-up-Trainingseinheiten und Fahrsicherheitstrainings
 Förderung
 Förderung betreffend die Auszahlung der Mittel nach dem Entgelterhöhung - Zweckzuschussgesetz und Pflegefondsgesetz
Pflege- und Gesundheitsdienstleister können eine außerordentliche Entgelterhöhung für die bei ihnen beschäftigten Personen beantragen.
 Förderung der Ausbildung in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen
Beim Pflegeausbildungszweckzuschuss handelt es sich um eine Förderung, die für auszubildende Personen in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen gewährt wird. Ein Antrag kann nur einmal während des gesamten Ausbildungszeitraumes von Personen, die eine burgenländische (Pflege-)Ausbildungsstätte besuchen, gestellt werden.
 Förderung der Ausbildung in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen
Beim Pflegeausbildungszweckzuschuss handelt es sich um eine Förderung, die für auszubildende Personen in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen gewährt wird. Ein Antrag kann nur einmal während des gesamten Ausbildungszeitraumes von Personen, die eine burgenländische (Pflege-)Ausbildungsstätte besuchen, gestellt werden.
 Förderung der Burgenländischen Schulassistenz (§ 23 Bgld. SHG 2000)
Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde.
 Förderung der Kurzeitpflege
Gemäß den Richtlinien der Bgld. Landesregierung
 Förderung der persönlichen Assistenz
Gemäß § 29a Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr. 5/2000, in der geltenden Fassung, und den Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der persönlichen Assistenz
 Förderung Ferienbetreuung
Förderung der Kinderbetreuung in den Ferien
 Förderung für Alleinerziehende (Förderzeitraum 2024)
Richtlinie zur Förderung von Alleinerziehenden im Burgenland
 Förderung für Betriebe oder Ausbildungseinrichtungen im Rahmen des Projektes Berufsmatura "Lehre mit Reifeprüfung"
 Förderung für die 24-Stunden-Betreuung
 Förderung für die 24-Stunden-Betreuung (Landesförderung)
Das Land Burgenland gewährt eine zusätzliche Förderung für due 24-Stunden-Betreuung.
 Förderung für Eltern-Kind-Zentren
Förderung von stationäre Einrichtungen, in denen Eltern durch abwechslungsreiche, familienergänzende Angebote im Familienalltag und in ihren Elternaufgaben unterstützt werden.
 Förderung im kulturellen Bereich
Die Vergabe von Förderungen im kulturellen Bereich (kulturelles Ausstellungswesen, Betrieb kultureller Einrichtungen, Bildende Kunst, Büchereiwesen, Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Festspiele, Film- und Fotowesen, Volkskultur und kulturelles Erbe, Kulturaustausch, Literatur, Medien, Museumswesen, Musik, schöpferische Freizeitgestaltung und Kulturanimation, Volkskunst und wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen) erfolgt auf Basis des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes 1980, Fassung vom 02.01.2017 sowie auf Grundlage der diesbezüglichen Förderrichtlinien.
 Förderung Sicheres Wohnen
Für mehr Sicherheit, für einen besseren Schutz Ihres Eigentums gibt es die Förderart "Sicheres Wohnen".
 Förderung von Gesundheits- oder Pflegedienstleistern im Burgenland
Gemäß den Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung von Gesundheits- oder Pflegedienstleistern im Burgenland, welche Personen im „Rahmen des Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken" angestellt haben
 Förderung von Wundmanagement
Förderung Wundmanagement-Behandlungskosten
 Förderung wissenschaftlicher Arbeiten
Das Land Burgenland fördert im Ankaufswege akademische Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten, PhD und Dissertationen, die an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines ordentlichen Studiums erstellt und bereits approbiert wurden.
 Förderung (Referat Frauen)
Das Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung fördert hauptsächlich Projekte, Initiativen und Veranstaltungen mit emanzipatorischem Charakter unter Berücksichtigung des weiblichen Lebenszusammenhanges, insbesondere Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten von und für Frauen. Des Weiteren: Bewusstseinsbildung, Beratung, Selbsthilfegruppen, Forschungsprojekte
 Förderungen und Beihilfen im öffentlichen Pflichtschulbereich
 Förderungsdarlehen für Sanierungsmaßnahmen für den privaten Wohnbau für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern (mit grundbücherlicher Sicherstellung)
 Förderungsdarlehen für Sanierungsmaßnahmen für den privaten Wohnbau (mit grundbücherlicher Sicherstellung)
 Förderungsdarlehen für umfassende energetische Sanierung von Eigenheimen für den privaten Wohnbau
 Für amtliche Tierärzte: Amtliche Bescheinigungen
 Für amtliche Tierärzte: Fleischuntersuchungen
Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
 Für amtliche Tierärzte: MTBC Überwachungsprogramm
auf Basis der Verordnung (EU) 2020/688, sowie Kundmachung GZ 2022-0.484.220
 Für Bienenseuchensachverständige: AFB-Kontrollen
 Für Equidenhalter: Antrag auf Ausstellung des Validierungsabzeichens für Equiden
gemäß Artikel 92 Absatz 2/a der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688
 Für Tierärzte: Beurteilung von Qualzuchtmerkmalen bei brachyzephalen Hunden
Beilage für Dokumentation des Maßnahmenprogramms bei der Zucht von Hunden (Formblatt für Tierärzte/Tierärztinnen)
 Für Tierärzte: Dokumentation des Maßnahmenprogramms bei der Zucht von Hunden
Formblatt für Tierärzte/Tierärztinnen
 Für Tierärzte: Dokumentation des Maßnahmenprogramms bei der Zucht von Katzen
Formblatt für Tierärzte/Tierärztinnen
 Für Tierärzte: Dokumentation des Maßnahmenprogramms bei der Zucht von Kleinsäugern, Vögeln, Reptilien, Amphibien und Fischen
Formblatt für Tierärzte/Tierärztinnen
 Für Züchter: Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkauf
Ansuchen um Bewilligung zur Haltung von Tieren gem. § 31 Abs. 1 Tierschutzgesetz (BGBl. Nr. 118/2004 idF: 61/2017)
 Fundtiere: Kostentragung bei tierärztlicher Erstbehandlung herrenloser Tiere
Kostenübernahme für die Erstbehandlung eines herrenlos aufgefundenen Tieres