Landtagswahlen

Rechtsgrundlagen

Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2019 die Verordnung über die Ausschreibung der Landtagswahl 2020 beschlossen. Danach ist der Wahltag der 26. Jänner 2020. Als Stichtag wurde der 5. November 2019 festgelegt. Die Verordnung über die Wahlausschreibung wurde im LGBl. Nr. 78/2019 vom 05.11.2019 kundgemacht.

1. Auflösung des Landtages, Wahlausschreibung, Wahltag und Stichtag

Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2019 die Verordnung über die Ausschreibung der Wahl zum Burgenländischen Landtag beschlossen. Sie wurde im LGBl. Nr. 78/2019 vom 05.11.2019 kundgemacht.
  • Wahltag:  26. Jänner 2020
  • Stichtag:   5. November 2019

2. Anzuwendende Rechtsvorschriften

Auf die Wahl des Burgenländischen Landtages am 26. Jänner 2020 sind die

3. Wahlkreise und Mandate

Der Burgenländische Landtag besteht aus 36 Mitgliedern. Die Aufteilung dieser Mandate auf die einzelnen Wahlkreise erfolgte durch die Kundmachung des Landeshauptmannes vom 19. November 2013, LGBl. Nr. 70/2013.

Das Land Burgenland wird für Zwecke der Wahl in 7 Wahlkreise eingeteilt. Hierbei bildet jeder politische Bezirk einen Wahlkreis; die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust sowie der politische Bezirk Eisenstadt-Umgebung sind in einem Wahlkreis, dem Wahlkreis 2, zusammengefasst.

WahlkreisGebietMandate
Wahlkreis 1politischer Bezirk Neusiedl am See7 Mandate
Wahlkreis 2Freistädte Eisenstadt und Rust sowie politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung7 Mandate
Wahlkreis 3politischer Bezirk Mattersburg5 Mandate
Wahlkreis 4politischer Bezirk Oberpullendorf5 Mandate
Wahlkreis 5politischer Bezirk Oberwart7 Mandate
Wahlkreis 6politischer Bezirk Güssing3 Mandate
Wahlkreis 7politischer Bezirk Jennersdorf2 Mandate