Landtagswahlen
Rechtsgrundlagen
1. Auflösung des Landtages, Wahlausschreibung, Wahltag und Stichtag
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 07. Oktober 2024 die Verordnung über die Ausschreibung der Wahl zum Burgenländischen Landtag beschlossen. Sie wurde im LGBl. Nr. 75/2024 vom 29.10.2024 kundgemacht.
- Wahltag: 19. Jänner 2025
- Stichtag: 29. Oktober 2024
2. Anzuwendende Rechtsvorschriften
Auf die Wahl des Burgenländischen Landtages am 19. Jänner 2025 sind die
- Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995 LGBl. Nr. 4/1996 i.d.F.
- und das
- Burgenländische Wählerevidenz-Gesetz LGBl. Nr. 5/1996 i.d.F.
- anzuwenden.
3. Wahlkreise und Mandate
Der Burgenländische Landtag besteht aus 36 Mitgliedern. Die Aufteilung dieser Mandate auf die einzelnen Wahlkreise erfolgte durch die Kundmachung des Landeshauptmannes vom 31. Mai 2023, LGBl. Nr. 43/2023
Das Land Burgenland wird zum Zwecke der Wahl in 7 Wahlkreise eingeteilt. Hierbei bildet jeder politische Bezirk einen Wahlkreis; die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust sowie der politische Bezirk Eisenstadt-Umgebung sind in einem Wahlkreis, dem Wahlkreis 2, zusammengefasst.
Wahlkreis | Gebiet | Mandate |
---|---|---|
Wahlkreis 1 | politischer Bezirk Neusiedl am See | 7 Mandate |
Wahlkreis 2 | Freistädte Eisenstadt und Rust sowie politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung | 7 Mandate |
Wahlkreis 3 | politischer Bezirk Mattersburg | 5 Mandate |
Wahlkreis 4 | politischer Bezirk Oberpullendorf | 5 Mandate |
Wahlkreis 5 | politischer Bezirk Oberwart | 7 Mandate |
Wahlkreis 6 | politischer Bezirk Güssing | 3 Mandate |
Wahlkreis 7 | politischer Bezirk Jennersdorf | 2 Mandate |